Anwendungsbereiche
Mediationsverfahren werden mittlerweile in (fast) allen Konfliktbereichen und Rechtsgebieten praktiziert. Zu unterscheiden sind Mediationsverfahren durch einen außerhalb des gerichtlichen Umfeldes stehenden Mediator und solche, die im Rahmen eines anhängigen Verfahrens durch einen sog. „Güterichter“ angeboten werden.
Mediationsverfahren bieten sich insbesondere dann an, wenn es den Konfliktparteien nicht auf eine ausschließlich am Gesetz orientierte Lösung ankommt, sondern auf eine solche, die ihre Interessen in den Blick nimmt. Insbesondere bei sachlich wie personell komplexen Auseinandersetzungen sowie dann, wenn die Konfliktparteien erfahrungsgemäß noch längere Zeit miteinander zu tun haben werden, ist ein Mediationsverfahren angezeigt.
Zivilrecht
Aus dem Bereich des Zivilrechts sind vor allem zu nennenErbrechtliche Auseinandersetzungen
Gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen
Vermieter-Mieter-Streitigkeiten
Vertragliche Konflikte aller Art
Wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten
etc.
Familienrecht
Aus dem Bereich des Familienrechts kommen insbesondere in BetrachtRegelungen über den Umgang mit Kindern
Sorgerechtsregelungen
Trennungs- und Scheidungsauseinandersetzungen
etc.
Öffentlichen Recht
Aus dem Bereich des öffentlichen Rechts sind in erster Linie mediationsgeeignetBaurechtliche Auseinandersetzungen
Kommunalrechtliche Streitigkeiten
Polizei- und ordnungsrechtliche Konflikte
Krankenhausrechtliche Fragen
Schulrechtliche Streitigkeiten
Umwelt- und energierechtliche Probleme
etc.
Arbeitsrecht
Aus dem Bereich des Arbeitsrechts sind einer selbstbestimmten Lösung u.a. zugänglichArbeitsvertragliche Konflikte
Tarifrechtliche Auseinandersetzungen
etc.
Sozialrecht
Aus dem Bereich des Sozialrechts kommen hauptsächlich in BetrachtSozial- und arbeitsversicherungsrechtliche Probleme,
Sozialhilferechtliche Angelegenheiten
Streitigkeiten über den Grad einer Behinderung
etc.