Anwendungsbereiche


Mediationsverfahren werden mittlerweile in (fast) allen Konfliktbereichen und Rechtsgebieten praktiziert. Zu unterscheiden sind Mediationsverfahren durch einen außerhalb des gerichtlichen Umfeldes stehenden Mediator und solche, die im Rahmen eines anhängigen Verfahrens durch einen sog. „Güterichter“ angeboten werden.

Mediationsverfahren bieten sich insbesondere dann an, wenn es den Konfliktparteien nicht auf eine ausschließlich am Gesetz orientierte Lösung ankommt, sondern auf eine solche, die ihre Interessen in den Blick nimmt. Insbesondere bei sachlich wie personell komplexen Auseinandersetzungen sowie dann, wenn die Konfliktparteien erfahrungsgemäß noch längere Zeit miteinander zu tun haben werden, ist ein Mediationsverfahren angezeigt.

Zivilrecht

Aus dem Bereich des Zivilrechts sind vor allem zu nennen

Erbrechtliche Auseinandersetzungen
Gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen
Vermieter-Mieter-Streitigkeiten
Vertragliche Konflikte aller Art
Wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten
etc.

Familienrecht

Aus dem Bereich des Familienrechts kommen insbesondere in Betracht

Regelungen über den Umgang mit Kindern
Sorgerechtsregelungen
Trennungs- und Scheidungsauseinandersetzungen
etc.

Öffentlichen Recht

Aus dem Bereich des öffentlichen Rechts sind in erster Linie mediationsgeeignet

Baurechtliche Auseinandersetzungen
Kommunalrechtliche Streitigkeiten
Polizei- und ordnungsrechtliche Konflikte
Krankenhausrechtliche Fragen
Schulrechtliche Streitigkeiten
Umwelt- und energierechtliche Probleme
etc.

Arbeitsrecht

Aus dem Bereich des Arbeitsrechts sind einer selbstbestimmten Lösung u.a. zugänglich

Arbeitsvertragliche Konflikte
Tarifrechtliche Auseinandersetzungen
etc.

Sozialrecht

Aus dem Bereich des Sozialrechts kommen hauptsächlich in Betracht

Sozial- und arbeitsversicherungsrechtliche Probleme,
Sozialhilferechtliche Angelegenheiten
Streitigkeiten über den Grad einer Behinderung
etc.

Finanz- und Steuerrecht

Auch im Bereich des Finanz- und Steuerrechts sind mediative Lösungen denkbar, soweit es dabei um tatsächliche Verständigungen geht.