Erklärung nach § 2 Abs. 2 MediationsG

Der Mediator hat die Partei/en in einem Informationsgespräch über die Grundsätze und den Ablauf eines Mediationsverfahrens einschließlich der weiteren sich aus § 2 MediationsG ergebenden Rechte und Pflichten ausführlich unterrichtet und auf die zusammenfassenden Ausführungen auf seiner Homepage unter www.mediator-fritz-frankfurt.de hingewiesen. Er hat sämtliche Fragen der Parteien in diesem Zusammenhang erschöpfend beantwortet.

Der Mediator hat sich im Gespräch mit den Parteien und durch Nachfragen im Sinne von § 2 Abs. 2 MediationsG vergewissert, dass die Parteien die Grundzüge und den Ablauf eines Mediationsverfahrens sowie die weiteren sich aus § 2 MediationsG ergebenden Rechte  und Pflichten verstanden haben.

Die Parteien bestätigen dies mit ihrer Unterschrift.

Frankfurt am Main, den