Haftungsausschluss
Im Falle einer Beauftragung wird die Haftung für alle Fälle leichter Fahrlässigkeit auf einen Höchstbetrag von 250.000,00 € (in Worten: zweihundertundfünfzigtausend Euro) beschränkt. Davon unberührt bleibt eine weitergehende Haftung des Beauftragten, oder seiner Erfüllungsgehilfen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, jederzeit von dem Beauftragten die Erhöhung der Haftungssumme durch den Abschluss einer entsprechenden Einzelhaftpflichtversicherung auf eigene Kosten, also die des Auftraggebers, zu verlangen.